HÄUFIGE FRAGEN

TICKET-VORVERKAUF

Vorverkauf in der Fabrik

Tickets für alle Veranstaltungen in der FABRIK erhalten Sie von Montag bis Freitags von 10-18 Uhr in unserem Kartenbüro im 2. OG sowie an Veranstaltungstagen* an der Tages-/Abendkasse im Foyer (Haupteingang) für die an diesem Tag stattfindende Veranstaltung. Es fallen keine zusätzlichen Vorverkaufsgebühren an, Zahlung in bar oder per EC-Karte möglich.
* Änderungen vorbehalten

Telefonischer Vorverkauf

Tickets können telefonisch unter 040 39 10 70 bestellt  und per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt werden. Gern senden wir Ihnen die Tickets per Post (Postversand 0,85€, versicherter Versand 4,90€)  zu oder hinterlegen diese an der Abendkasse (kostenfrei). Pro Auftrag fallen 3,50 € Service-Gebühr an.

Online-Vorverkauf

Über unsere Webseite können Tickets online erworben werden. Pro Auftrag fallen 3,50 € Service-Gebühr an.

Bezahlmöglichkeiten

  • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
  • Sepa-Lastschriftmandat
  • PayPal
  • Vorkasse / Überweisung (bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin, die Bankverbindung finden Sie in der Auftragsbestätigung)


Versandkosten

  • per Brief mit der Deutschen Post (unversichert), zzgl. 0,85€
  • per Brief mit der Deutschen Post (versichert), zzgl. 4,90 €
  • Hinterlegung an der Abendkasse, zzgl. 0,00 €

Vorverkaufsstellen

Tickets für die Veranstaltungen in der FABRIK können an allen bekannten Vorverkaufsstellen erworben werden. Dabei fallen zusätzliche Vorverkaufs- und Ticketgebühren an.

TICKETUMTAUSCH & TICKETERSTATTUNG

Ich habe Tickets für eine Veranstaltung, die aufgrund der Coronakrise nicht stattfinden kann. Kann ich die Tickets zurückgeben?
Alle Veranstaltungen der FABRIK, die aufgrund des Coronavirus und den damit einhergehenden behördlichen Anordnungen nicht stattfinden können, werden verschoben. Wir arbeiten mit Hochdruck an Ersatzterminen. Auf unserer Webseite und auf Facebook informieren wir über die neuen Termine. Tickets behalten ihre Gültigkeit. Unterstützen Sie uns und die Live-Kultur, indem Sie den Ersatztermin wahrnehmen. #behaltdeinticket
Sollten Sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, können Tickets bis 4 Wochen nach Bekanntgabe der Verlegung der Veranstaltung zurück gegeben werden. Danach ist eine Rücknahme der Tickets ausgeschlossen.

Was passiert, wenn eine Veranstaltung nicht nachgeholt werden kann?
Sollte ein Termin trotz aller Bemühungen nicht nachgeholt werden können, können Tickets dort, wo sie gekauft wurden, in Gutscheine umgewandelt bzw. zurückgegeben werden.

Ich möchte ungern auf einen neuen Termin warten und meine Tickets sofort zurückgeben. Geht das?
Allgemein gilt: Tickets sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Aus diesem Grund behalten alle Tickets solange ihre Gültigkeit, bis die Veranstaltung endgültig abgesagt wurde.

Weitere Informationen zu Umtausch - Spende - Erstattung

Ticketinfos

Sicherheit / Einlasskontrollen

Aus Sicherheitsgründen können nur Taschen, deren größte Seite nicht größer als ein DIN A4-Blatt ist, mitgenommen werden.

Barrierefrei & Rollstuhlplatz

Die FABRIK ist barrierefrei. Bei bestuhlten oder teilbestuhlten Veranstaltungen steht nur eine begrenzte Anzahl an Rollstuhlplätzen zur Verfügung, Reservierungen können wir jedoch leider nicht vornehmen. Zur Buchung von Tickets für Rollstuhlfahrer rufen Sie uns bitte an unter Telefon 040 39 10 70 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fabrik.de.

Besucher unter 16 Jahren 

Wer in der FABRIK ein Konzert besuchen möchte und noch unter 16 Jahre alt ist, braucht dafür eine erwachsene Begleitung sowie, wenn es sich bei dieser nicht um die eigenen Eltern oder Geschwister handelt, eine von den Eltern unterzeichnete Vollmacht (Erziehungsbeauftragung gemäß §1 Abs 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz). Diese ist ausgefüllt am Einlass vorzuzeigen.

Formular downloaden

ANREISE & PARKEN

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit den öffentlichen Nahverkehr. Sie erreichen die FABRIK mit den Buslinien 2, 283, 288 und 621 (Haltestelle Fabrik) und den Buslinien 2, 37, 150, 283 (Haltestelle Friedensallee) sowie mit der S-Bahn S 1, S 11 und S3 bis Bahnhof Altona (ca. 750 m).

Die FABRIK verfügt über keine öffentlichen Parkplätze. Bitte nutzen Sie das in unmittelbarer Nähe (ca. 100 m) befindliche Parkhaus VIVO: Bahrenfelder Str. 260 (Zufahrt über Gaußstr.), 200 Plätze. Nachtzugang.

MITFÜHREN VON HUNDEN

Die Mitnahme eines Blindenführhundes oder eines anderen Assistenzhundes ist erlaubt. Alle anderen Hunde sind in der FABRIK nicht gestattet und müssen draußen warten. 

HAUSORDNUNG

Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in der FABRIK, Barnerstr. 36, 22765 Hamburg und dazu gehörigen Außenbereich aufhalten. Sie  sind  verpflichtet,  die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten.

Aufenthalte

  1. Der Zutritt in das Gebäude darf außerhalb der Öffnungszeiten nur von berechtigten Personen  erfolgen.
  2. Veranstaltungen jeglicher Art können nur von denjenigen Personen besucht werden, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Einladung sind. Die Eintrittskarten oder Einladungen sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und mit sich zu führen.
  3. Der Zutritt zu den Künstlergarderoben, dem Backstagebereich und Bühnenbereich sowie den Bürobereichen ist nur den dienstlich tätigen Personen gestattet.

Verhalten

  1. Alle Personen, die sich  in der Fabrik aufhalten, haben  sich so  zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, behindert oder belästigt wird. Rassistische, homophobe, sexistische Aussagen oder sonstiges aggressives Verhalten wird vom Personal sofort unterbunden und mit Hausverbot geahndet.
  2. Alle Gäste,  Dienstleister/innen,  Künstler/innen  &  Musiker/innen  haben  den Anordnungen der – von der Geschäftsführung beauftragten – Mitarbeiter/innen des Veranstaltungsbereiches, Ordnungs- oder Sicherheitsdienstes Folge zu leisten.
  3. Die Mitarbeiter/innen des Veranstaltungspersonals sowie des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes sind angehalten, die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Räumlichkeiten umzusetzen. Sie sind berechtigt, den   Zutritt   zu   verweigern   oder   einen   Verweis   auszusprechen.   Einem   Verweis   ist unverzüglich Folge zu leisten.
  4. Das Mitführen von Waffen aller Art z.B. Messer, Scheren, pyrotechnische Gegenstände, Pfefferspray sowie Schlagstöcke ist  untersagt.  Bei  Verdacht  sind  die  Mitarbeiter/innen des Veranstaltungsdienstes, Ordnungs- und Sicherheitsdienstes berechtigt, Taschenkontrollen vorzunehmen und etwaige gefährliche Gegenstände einzubehalten.
  5. Tiere dürfen nicht auf die Veranstaltungen mitgenommen werden.
  6. Im   gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.
  7. Gäste, die unter Drogen oder Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen, erhalten grundsätzlich keinen Zutritt.
  8. Getränke oder Speisen dürfen nicht mitgebracht werden.
  9. Fluchtwege, Ausgänge, Durchgänge und  Treppenhäuser  dürfen  nicht  verstellt  werden und sind stets von jeder Behinderung freizuhalten.
  10. Es gelten die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Jugendschutzgesetz.
  11. Bei einzelnen Veranstaltungen kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Besucher/innen können einen geeigneten Hörschutz verlangen, der gegen einen Betrag von 0,50 € ausgegeben wird. Die FABRIK übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für Gehör- und Gesundheitsschäden.
  12. Fundgegenstände sind bei Mitarbeiter/innen des Publikumsdienstes abzugeben.

Haftungsbeschränkung

  1. Die FABRIK, ihre gesetzlichen Vertreter sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit  sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben  von vorstehenden Beschränkungen unberührt.  Eine  etwaige direkte  Inanspruchnahme  der FABRIK kommt nur dann in Betracht, wenn die FABRIK  aus  rechtlichen Gründen  ebenfalls haftet und der Drittschuldner insolvent ist.
  2. Für Fremdleistungen (z.B. Gastronomie- und Technikdienstleistungen) und die eventuell daraus resultierenden Schäden haftet nicht die FABRIK, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
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