HÄUFIGE FRAGEN

TICKET-VORVERKAUF

Vorverkauf in der Fabrik

Tickets für alle Veranstaltungen in der FABRIK erhalten Sie von Montag bis Freitags von 10-18 Uhr in unserem Kartenbüro im 2. OG sowie an Veranstaltungstagen* an der Tages-/Abendkasse im Foyer (Haupteingang) für die an diesem Tag stattfindende Veranstaltung. Es fallen keine zusätzlichen Vorverkaufsgebühren an, Zahlung in bar oder per EC-Karte möglich.
* Änderungen vorbehalten

Online-Vorverkauf

Über unsere Webseite können Tickets online erworben werden. Pro Auftrag fallen 3,50 € Service-Gebühr an.

Bezahlmöglichkeiten

  • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
  • Giropay
  • PayPal
  • Vorkasse / Überweisung (bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin, die Bankverbindung finden Sie in der Auftragsbestätigung)


Versandkosten

  • per Brief mit der Deutschen Post (unversichert), zzgl. 0,85€
  • per Brief mit der Deutschen Post (versichert, Übergabe gegen Unterschrift), zzgl. 4,90 €
  • Hinterlegung an der Abendkasse, zzgl. 0,00 €

Vorverkaufsstellen

Tickets für die Veranstaltungen in der FABRIK können an allen bekannten Vorverkaufsstellen erworben werden. Dabei fallen zusätzliche Vorverkaufs- und Ticketgebühren an.

TICKETUMTAUSCH & TICKETERSTATTUNG

Ich habe Tickets für eine Veranstaltung, die aufgrund von Krankheit o.ä. nicht stattfinden kann. Kann ich die Tickets zurückgeben?
Alle Veranstaltungen der FABRIK, die aufgrund von Krankheit o.ä. nicht stattfinden können, werden verschoben. Wir arbeiten mit Hochdruck an Ersatzterminen. Auf unserer Webseite und auf Facebook informieren wir über die neuen Termine. Tickets behalten ihre Gültigkeit. Unterstützen Sie uns und die Live-Kultur, indem Sie den Ersatztermin wahrnehmen. 

Sollten Sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, können Tickets bis 4 Wochen nach Bekanntgabe der Verlegung der Veranstaltung zurückgegeben werden. Danach ist eine Rücknahme der Tickets ausgeschlossen.

Was passiert, wenn eine Veranstaltung nicht nachgeholt werden kann bzw. abgesagt wird?
Sollte ein Termin trotz aller Bemühungen nicht nachgeholt werden können, können Tickets dort, wo sie gekauft wurden, zurückgegeben werden.

Darüber hinaus ist eine Ticketumtausch, -rückgabe oder Erstattung bei Verlust nicht möglich.

Ticketinfos

Sicherheit / Einlasskontrollen

Aus Sicherheitsgründen können nur Taschen, deren größte Seite nicht größer als ein DIN A4-Blatt ist, mitgenommen werden.

Barrierefrei & Rollstuhlplatz

Die FABRIK ist barrierefrei. Bei bestuhlten oder teilbestuhlten Veranstaltungen steht nur eine begrenzte Anzahl an Rollstuhlplätzen zur Verfügung, Reservierungen können wir jedoch leider nicht vornehmen. Zur Buchung von Tickets für Rollstuhlfahrer rufen Sie uns bitte an unter Telefon 040 39 10 70 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fabrik.de.

Bitte kommen Sie zur Veranstaltung wenn möglich frühzeitig.

Besucher unter 16 Jahren 

Wer in der FABRIK ein Konzert besuchen möchte und noch unter 16 Jahre alt ist, braucht dafür eine erwachsene Begleitung sowie, wenn es sich bei dieser nicht um die eigenen Eltern oder Geschwister handelt, eine von den Eltern unterzeichnete Vollmacht (Erziehungsbeauftragung gemäß §1 Abs 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz). Diese ist ausgefüllt am Einlass vorzuzeigen.

Formular downloaden

Bei ausgewiesenen Kinderkonzerten freuen wir uns über kleine und große Besucher.

Pop- oder Rock-Konzerte oder ähnliches sind jedoch für Kinder unter 10 Jahren aus Gehörschutzgründen aus unserer Sicht ungeeignet und für Kinder unter 6 Jahren gänzlich ungeeignet. 
Deshalb ist unser Einlasspersonal angewiesen, Kindern unter 6 Jahren den Eintritt zu verwehren. Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch ältere Kinder ggf. nicht einzulassen – vor allem, wenn kein ausreichender Gehörschutz vorhanden ist. Dies dient dem Schutz und dem Wohl des Kindes.
Sollten Sie Ihr Kind zu einem unserer Konzerte mitbringen wollen, muss es in jedem Fall einen altersgerechten (Kapsel-)Gehörschutz tragen! Geeignet sind in diesen Fällen Kinder-Lärmschutzkopfhörer, die sogenannten Mickey-Maus-Ohren.

ANREISE & PARKEN

Vorallem mit Blick auf die Nachhaltigkeit bitten wir unsere Gäste möglichst mit den ÖPNV anzureisen.

Nahverkehr
Bus 115 / 150 und 621 bis Haltestelle FABRIK
Bus 2 / 16 / 283 bis Haltestelle Hohenesch
S-Bahn S 1 bis Haltestelle Ottensen (Fußweg zur FABRIK ca. 350 Meter)
S-Bahn S 1 / S 11 / S3 / S 31 bis Bahnhof Altona (Fußweg zur FABRIK ca. 750 Meter)

 Auto & Parken
Die FABRIK verfügt über keine öffentlichen Parkplätze, bitte nutzen Sie das Parkhaus VIVO (ca. 100 m). Hier stehen rund 200 kostenpflichtige Plätze zur Verfügung. Der Eingang für Fußgänger befindet sich  neben dem Fitness-Center. Nachts ist der Zugang zum Parkhaus nur mit der Parkkarte möglich, Parkkartennummer öffnet den Nachteingang. Der Nachteingang befindet sich auf der rechten Seite des Gebäudes.

Parkhaus VIVO
Bahrenfelder Str. 260, 22765 Hamburg
(Zufahrt über Gaußstr.)

 

MITFÜHREN VON HUNDEN

Die Mitnahme eines Blindenführhundes oder eines anderen Assistenzhundes ist erlaubt. Alle anderen Hunde sind in der FABRIK nicht gestattet und müssen draußen warten. 

HAUSORDNUNG

Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in der FABRIK, Barnerstr. 36, 22765 Hamburg und dazu gehörigen Außenbereich aufhalten. Sie  sind  verpflichtet,  die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten.

Aufenthalte

  1. Der Zutritt in das Gebäude darf außerhalb der Öffnungszeiten nur von berechtigten Personen  erfolgen.
  2. Veranstaltungen jeglicher Art können nur von denjenigen Personen besucht werden, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Einladung sind. Die Eintrittskarten oder Einladungen sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und mit sich zu führen.
  3. Der Zutritt zu den Künstlergarderoben, dem Backstagebereich und Bühnenbereich sowie den Bürobereichen ist nur den dienstlich tätigen Personen gestattet.

Verhalten

  1. Alle Personen, die sich  in der Fabrik aufhalten, haben  sich so  zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, behindert oder belästigt wird. Rassistische, homophobe, sexistische Aussagen oder sonstiges aggressives Verhalten wird vom Personal sofort unterbunden und mit Hausverbot geahndet.
  2. Alle Gäste,  Dienstleister/innen,  Künstler/innen  &  Musiker/innen  haben  den Anordnungen der – von der Geschäftsführung beauftragten – Mitarbeiter/innen des Veranstaltungsbereiches, Ordnungs- oder Sicherheitsdienstes Folge zu leisten.
  3. Die Mitarbeiter/innen des Veranstaltungspersonals sowie des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes sind angehalten, die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Räumlichkeiten umzusetzen. Sie sind berechtigt, den   Zutritt   zu   verweigern   oder   einen   Verweis   auszusprechen.   Einem   Verweis   ist unverzüglich Folge zu leisten.
  4. Das Mitführen von Waffen aller Art z.B. Messer, Scheren, pyrotechnische Gegenstände, Pfefferspray sowie Schlagstöcke ist  untersagt.  Bei  Verdacht  sind  die  Mitarbeiter/innen des Veranstaltungsdienstes, Ordnungs- und Sicherheitsdienstes berechtigt, Taschenkontrollen vorzunehmen und etwaige gefährliche Gegenstände einzubehalten.
  5. Tiere dürfen nicht auf die Veranstaltungen mitgenommen werden.
  6. Im   gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.
  7. Gäste, die unter Drogen oder Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen, erhalten grundsätzlich keinen Zutritt.
  8. Getränke oder Speisen dürfen nicht mitgebracht werden.
  9. Fluchtwege, Ausgänge, Durchgänge und  Treppenhäuser  dürfen  nicht  verstellt  werden und sind stets von jeder Behinderung freizuhalten.
  10. Es gelten die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Jugendschutzgesetz.
  11. Bei einzelnen Veranstaltungen kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Besucher/innen können einen geeigneten Hörschutz verlangen, der gegen einen Betrag von 0,50 € ausgegeben wird. Die FABRIK übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für Gehör- und Gesundheitsschäden.
  12. Fundgegenstände sind bei Mitarbeiter/innen des Publikumsdienstes abzugeben.

Haftungsbeschränkung

  1. Die FABRIK, ihre gesetzlichen Vertreter sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit  sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben  von vorstehenden Beschränkungen unberührt.  Eine  etwaige direkte  Inanspruchnahme  der FABRIK kommt nur dann in Betracht, wenn die FABRIK  aus  rechtlichen Gründen  ebenfalls haftet und der Drittschuldner insolvent ist.
  2. Für Fremdleistungen (z.B. Gastronomie- und Technikdienstleistungen) und die eventuell daraus resultierenden Schäden haftet nicht die FABRIK, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
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